EU

(Letzte Aktualisierung: 08.06.2024)

Der sog. Europäischen Union gehören aktuell noch 27 Staaten an.
Der sog. Europäischen Union gehören aktuell noch 27 Staaten an.
Die sogenannte Europäische Union ist für viele Menschen zum Sinnbild Europas geworden. Tatsächlich hat die EU im Vergleich zu anderen europäischen Organisationen nur relativ wenige Mitglieder.

Das Recht der EU wird häufig als Europarecht im engeren Sinne begriffen. Die Richtlinien und Verordnungen der EU haben mittlerweile eine erhebliche Bedeutung für die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten. Schätzungen zufolge gehen mindestens 80 % der deutschen Rechtsnormen auf Bundes- und Landesebene direkt oder indirekt auf EU-Recht zurück.

Inhalt

Geschichte

Was war die gemeinsame parlamentarische Versammlung?

Als gemeinsame parlamentarische Versammlung bezeichnete man das erste EU-Parlament, das durch die Römischen Verträge eingeführt wurde.

Was sind die Römischen Verträge?

Als Römische Verträge bezeichnet man die 1957 in Rom geschlossenen Verträge zwischen der Bundesrepublik, Italien, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Frankreich. Dazu gehören folgende Verträge:

  • EWG-Vertrag
  • Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften
  • EURATOM-Vertrag
Warum steht Europa in Art. 23 GG?

Das ist im Prinzip Zufall. In Art. 23 GG stand früher die Möglichkeit, dass andere Länder (zunächst das Saarland, später die DDR) der Bundesrepublik beitreten konnten. Nach der Einheit war das nicht mehr nötig, Art. 23 entfiel 1990. Dadurch konnte man 1992 die EU-bezogenen Regelungen in einen neuen Art. 23 GG einfügen.

Grundprinzipien

Was besagt das Subsidiaritätsprinzip?

Durch die Regelung in Art. 5 AEUV wird klargestellt, dass die EU im Bereich der konkurrierenden Kompetenzen nicht agieren soll, wenn die Mitgliedsstaaten selbst sinnvoll und sachnäher entscheiden können.

Was bedeutet das Prinzip der Herren der Verträge?

Die Mitgliedsstaaten sind die Herren der Verträge, sie entscheiden also darüber, welche Form diese Verträge künftig haben sollen. Nur sie können die EU-Verträge also ändern. Insbesondere hat die EU selbst keine Kompetenz-Kompetenz.

Was bedeutet das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung?

Aus dem Prinzip der Herren der Verträge folgt, dass die EU nur dort handeln kann, wo sie ausdrücklich ermächtigt wurde. Eine Kompetenzerweiterung ist nur durch eine ausdrückliche Vertragsänderung möglich.

Verordnungen und Richtlinien

Wirkt eine nicht umgesetzte Richtlinie im Verhältnis zwischen Bürger und Mitgliedsstaat?

Ja, sofern die Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist, um als Rechtsvorschrift unmittelbar angewandt werden zu können.

Wirkt eine nicht umgesetzte Richtlinie im Verhältnis zwischen verschiedenen Bürgern?

Nein, eine solche horizontale Direktwirkung in einem Rechtsverhältnis zwischen Privaten gibt es nicht. Hier gelten nur die nationalen Gesetze.

Was ist der effet utile?

Der „effet utile“ ist der Effektivitätsgrundsatz in Art. 4 Abs. 3 AEUV, wonach das Unionsrecht möglichst einheitlich und wirksam umgesetzt werden soll.

Wo wirkt sich der effet utile aus?

Der effet utile kann dazu führen, dass er im Rahmen einer Ermessensausübung so hohes Gewicht erlangt, dass sich das Ermessen auf null reduziert. Dies spielt unter anderem eine Rolle bei Fragen der Rücknahme von Subventionen und bei der Frage einer sofortigen Vollziehung von Verwaltungsakten. Schließlich muss sich auch die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften am effet utile orientieren.

Welche Rolle spielt das primäre Unionsrecht im nationalen Recht?

Das Unionsrecht ist nach Rechtsprechung des EuGH Teil des nationalen Rechts, geht diesem aber in der Anwendung vor. Es erzeugt unmittelbare Rechte und Pflichten für die einzelnen Bürger, ist daher auch von den nationalen Gerichten anwendbar.

Wann gilt eine Richtlinie unmittelbar, obwohl sie nicht (vollständig) in nationales Recht umgesetzt wurde?

Eine unmittelbare Geltung ist nur denkbar, wenn es der Umsetzung der Richtlinie eigentlich nicht bedarf, um sie anwenden zu können. Dies ist dann der Fall, wenn sie hinreichend bestimmt ist, zugunsten des Bürgers gilt und die Umsetzung bereits verspätet ist.

Sind auch Behörden an nicht umgesetzte Richtlinien gebunden?

Ja, es handelt sich dabei schließlich auch um nationales Recht. Auch kann sich der Bürger auf eigene Rechtspositionen auf diesen Richtlinien berufen.

Welche Diskriminierungsverbote gibt es im Europarecht?

Es gibt folgende Diskriminierungsverbote:

  • allgemeines Verbot: Art. 10 und 18 AEUV
  • spezielle Verbote: Art. 40 Abs. 2, 65 Abs. 3, 101 Abs. 1, 157 AEUV
  • Grundfreiheiten: auch in deren Rahmen darf grundsätzlich nicht diskriminiert werden
Was ist der Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien?

Verordnungen (Art. 288 Abs. 2 AEUV) sind unmittelbar geltendes Recht, verbindliches Recht für die Mitgliedsstaaten und die Bürger. Es bedarf keines legislativen Umsetzungsaktes durch die Staaten. Die Staatsorgane müssen die Verordnung vollziehen.

Richtlinien (Art. 288 Abs. 3 AEUV) sind dagegen nur für die Staaten verbindlich und geben diesen ein zu erreichendes Ziel vor, das sie dann durch nationale Gesetze umsetzen müssen.

EU-Recht und nationales Recht

Was passiert, wenn nationales Recht dem Unionsrecht entgegensteht?

Da das europäische Recht Anwendungsvorrang genießt, ist etwaiges entgegenstehendes nationales Recht außer Betracht zu lassen.

Was ist eine direkte Kollision?

Bei einer direkten Kollision ordnen mitgliedsstaatliches Recht und Unionsrecht unterschiedliche Rechtsfolgen an. Dies kann regelmäßig nur der Fall sein, wenn das EU-Recht unmittelbar Rechte und Pflichten für Unionsbürger erzeugt.

Wie wird eine direkte Kollision aufgelöst?

In Fall der direkten Kollision genießt das EU-Recht Anwendungsvorrang, das widersprechende nationale Recht tritt also zurück.

Was ist eine indirekte Kollision?

Bei einer indirekten Kollision verhindert mitgliedsstaatliches Recht, dass das EU-Recht wirksam angewandt werden kann. Dies ist insbesondere im Prozess- und sonstigen Verfahrensrecht denkbar.

Wie wird eine indirekte Kollision aufgelöst?

Über das Äquivalenz- und das Effektivitätsprinzip werden nationale Gesetze als – in diesem Fall – europarechtswidrig verdrängt bzw. modifiziert. Dadurch kann das EU-Recht ohne Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsnormen effektiv durchgesetzt werden. Die indirekte Kollision wird so aufgelöst.

Was besagt der Äquivalenzgrundsatz?

Nach dem Äquivalenzgrundsatz müssen Verfahrensregelungen die gleichen (äquivalenten) Rechtsfolgen vorsehen, egal, ob die materielle Rechtsfrage an nationalem oder an EU-Recht zu messen ist.

Was besagt der Effektivitätsgrundsatz?

Nach dem Effektivitätsgrundsatz muss eine – auch bestandskräftige – Verwaltungsentscheidung aufgehoben werden, wenn sie dem Europarecht entgegensteht. Dies ergibt sich aus Art. 4 Abs. 3 des EU-Vertrags, wonach die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen einer direkten und einer indirekten europarechtlichen Kollision?

Bei einer direkten Kollision ordnen das Europarecht und das nationale Recht für den gleichen Sachverhalt unterschiedliche Rechtsfolgen an. Beispiel: Landesrecht sieht vor, dass ein bestimmter Beruf nur von Einheimischen ausgeübt werden darf, das EU-Recht sieht hier hingegen Gleichbehandlung vor.

Bei einer indirekten Kollision werden zwar materiell keine unterschiedlichen Rechtsfolgen angeordnet, eine andere Norm führt aber dazu, dass das vom Europarecht vorgesehene Ergebnis nicht erreicht werden kann. Beispiel: Das VwVfG knüpft die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakt an eine gewisse Frist, dies führt aber dazu, dass sich ein europarechtswidriger Bescheid verfestigen kann.

Wann sind die deutschen Verwaltungsgerichte für Urteile gegen europarechtliche staatliche Maßnahmen zuständig?

Die deutschen Gerichtsbarkeit ist für Handlungen deutscher Behörden zuständig. Daraus ergibt sich, dass Maßnahmen europäischer Organe nicht angefochten werden können. Vollzieht eine deutsche Behörde dagegen Europarecht, so ist dagegen ein Vorgehen nach der VwGO zulässig.

Organe der EU

Was ist der Europäische Rat?

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten (Art. 15 Abs. 2 EU-Vertrag) sowie aus seinem Präsidenten und dem EU-Kommissionspräsidenten.

Er ist insbesondere dafür da, die Grundlagen der EU-Politik zwischen den Mitgliedsstaaten abzustimmen.

Was ist der Rat der Europäischen Union?

Der Rat der Europäischen Union, auch als Ministerrat bezeichnet, besteht aus dem jeweiligen Fachminister jedes EU-Staats (Art. 16 Abs. 2 EU-Vertrag).

Er ist insbesondere dafür da, die EU-Rechtssetzung zu initiieren.

Gerichte der EU

Welche Gerichte gibt es auf EU-Ebene?

Es gibt das Europäische Gericht, den Europäischen Gerichtshof und (teilweise) die Fachgerichte.

Was ist der Europäische Gerichtshof?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der EU. Er sichert „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV).

Er entscheidet in erster Linie Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 258 AEUV, in denen darüber geurteilt wird, ob ein Mitgliedsstaat seine Pflichten verletzt hat, und Vorabentscheidungsverfahren, bei denen ein Gericht anfragt, ob eine bestimmte Regel des nationalen Rechts dem EU-Recht widerspricht oder wie sie ggf. auszulegen ist.

Zur Entlastung des EuGH gibt es mittlerweile ein erstinstanzliches Gericht, das als „Gericht der Europäischen Union“ bezeichnet wird.

Der EuGH sitzt in Luxemburg.

Was ist das Gericht der Europäischen Union?

Das Gericht der Europäischen Union, früher als Gericht erster Instanz bekannt, entscheidet über alle direkten Klagen von Bürgern der EU. Es wurde eingeführt, um den Europäischen Gerichtshof zu entlasten.

Das Gericht sitzt ebenso wie der EuGH in Luxemburg.

Was ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein Organ der EU, sondern des Europarats. Er entscheidet in erster Linie über Menschenrechtsbeschwerden von Bürgern gegen Handlungen des Staates und überprüft diese auf Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Der EGMR sitzt in Straßburg (Frankreich).

Mehr dazu: Urteilssammlung des EGMR

Wie kann ich vor dem EuGH klagen?

Prinzipiell gar nicht.

Klage von Einzelpersonen sind nur gegen Handlungen von EU-Organen möglich (Art. 263 Abs. 4 AEUV). Da man als Bürger aber meistens gar keinen Anspruch darauf hat, dass die EU in einer bestimmten Weise handelt oder nicht handelt, sind diese Klagen relativ selten und kaum jemals erfolgreich.

Für eine Individualbeschwerde ist es notwendig, dass sich entweder die Entscheidung persönlich gegen den Kläger richtet oder er unmittelbar und ohne weitere Umsetzungsentscheidung von der EU-Rechtsnorm betroffen ist. Dies ist sehr selten der Fall.

Der Europäische Gerichtshof ist die oberste Instanz zur Auslegung des EU-Rechts.
Der Europäische Gerichtshof ist die oberste Instanz zur Auslegung des EU-Rechts.
Wenn man meint, dass auf nationaler Ebene EU-Recht verletzt wurde, muss man das als Argument vor dem jeweiligen Gericht anbringen. Das Gericht wird das dann bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Sofern Unklarheiten bestehen, kann das Gericht das Verfahren auch aussetzen und den EuGH anrufen („Vorabsentscheidungsverfahren“, Art. 267 Abs. 1 AEUV). Das letztinstanzliche Gericht ist dazu sogar verpflichtet (Art. 267 Abs. 1 AEUV).

Legen die Gerichte die Sache nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Man kann dann also Verfassungsbeschwerde einlegen.

Es ist aber so, dass all diese Gerichte nationale Gerichte sind. Zu den europäischen Gerichten, insbesondere zum EuGH, kommt man nur, wenn die nationalen Gerichte „mitspielen“.

Was ist der Generalanwalt?

Der Generalanwalt vertritt die Europäische Union vor dem EuGH. Er äußert sich in den dortigen Verfahren und stellt regelmäßig auch einen bestimmten Antrag. (Art. 252 Abs. 2 AEUV)

Dieser Antrag hat ein erhebliches Gewicht, weil in ihm die ganzen Argumente noch einmal aufgeschlüsselt werden. Das Gericht folgt sehr häufig seinen Ausführungen.

Derzeit gibt es elf Generalanwälte.

Welche Verfahrensarten gibt es im Europarecht?

Das EU-Recht (AEUV) kennt im Wesentlichen folgende Klagearten:

  • Nichtigkeitsklage (Art. 263)
  • Untätigkeitsklage (Art. 265)
  • Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267)
  • Amtshaftungsklage (Art. 268)
  • Beamtenklage (Art. 270)

Vorlageverfahren

Welches Gericht entscheidet Fragen der Auslegung europarechtlicher Probleme?

Diese Fragen sind grundsätzlich durch die nationalen Gerichte dem EuGH vorzulegen. Ein letztinstanzliches Gericht muss, die übrigen Gerichte können vorlegen.

Wann unterbleibt eine Vorlage?

Eine Vorlage ist unnötig, wenn die Rechtsfrage bereits explizit geklärt ist, sonst gesicherte Rechtsprechung hierzu vorliegt oder offenkundig ist, dass kein vernünftiger Zweifel an der durch das nationale Gericht selbst gegebenen Antwort besteht.

Wie ist eine unterlassene Vorlage zu bewerten?

Durch das Unterlassen einer Vorlage verstößt das nationale Gericht unter Umständen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, da auch der EuGH gesetzlicher Richter ist.

Allerdings muss zudem einer der folgenden Fälle gegeben sein:

  • Das Gericht hatte selbst Zweifel an der Auslegung, eine Vorlage aber trotzdem nicht in Betracht gezogen.
  • Der Gericht ist in einer entscheidungsrelevanten Frage bewusst von der Ansicht des EuGH abgewichen.
  • Die Rechtsprechung des EuGH ist in dieser Frage erkennbar unvollständig oder nicht vorhanden und bedürfte (weiterer) Klärung.
Wer ist vorlagepflichtig im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV?

Jedes mitgliedsstaatliche Gericht, gegen dessen Entscheidung es im vorliegenden Verfahren kein innerstaatliches Rechtsmittel mehr gibt.

Wer ist vorlageberechtigt im Sinne des Art. 267 Abs. 2 AEUV?

Jedes mitgliedsstaatliche Gericht. Gericht ist jedes unabhängige, bindend streitentscheidende Institution, die nach nationalem Recht gebildet wurde und rechtsstaatlichen Verfahrensregeln unterstellt ist.

Gilt die Vorlagepflicht auch im Eilverfahren?

Nein, im einstweiligen Rechtsschutz besteht lediglich ein Vorlagerecht, keine -pflicht. Diese ist dann ggf. dem Hauptverfahren vorbehalten.

Wann entfällt eine Vorlagepflicht doch wieder?

Nicht vorgelegt wird das Verfahren, wenn dies offensichtlich unnötig ist. Das ist der Fall, wenn der EuGH bereits gesichert entschieden hat und die richtige Rechtsanwendung durch das Gericht offenkundig ist.

Wie wirkt die Entscheidung des EuGH über eine Vorlage?

Die Entscheidung des EuGH wirkt ähnlich wie die eines nationalen Gerichts: Zwar bindet sie grundsätzlich nur die Beteiligten (inter partes), allerdings bedeutet eine bestehende Rechtsprechung auch, dass nationale Gerichte hiervon nicht ohne Weiteres abweichen dürfen bzw. neu vorlegen müssten. Die Bindungswirkung besteht also indirekt.

Welche Vorlagefragen sind zulässig?

Vorgelegt werden können alle Fragen nach der Auslegung und Gültigkeit von Unionsrecht, die für die Entscheidung erheblich sind. Dabei wird nicht nach der Gültigkeit einer bestimmten nationalen Regelung gefragt, sondern nach dem Entgegenstehen des Unionsrechts.

Bsp.: Ist die Dienstleistungsfreiheit so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die (…) vorsieht?

Einzelfall-Rechtsprechung

Was besagt die Cassis-Rechtsprechung?

Nach der Cassis-Formel sind nationale Regelungen hinsichtlich der Herstellung und Vermarktung einer Ware europarechtlich nicht zu beanstanden, soweit die diskriminierungsfrei erfolgen und notwendig sind, um

  • eine wirksame steuerliche Kontrolle,
  • den Schutz der Gesundheit der Menschen,
  • den lauteren Wettbewerb und
  • den Verbraucherschutz

sicherzustellen.

Die Cassis-Rechtsprechung schränkt im Ergebnis die Dassonville-Formel ein.

Was besagt die Keck-Rechtsprechung?

Die Keck-Formel schränkt die Dassonville-Formel weiter ein als die Cassis-Rechtsprechung. Danach sind beschränkende Verkaufsmodalitäten wie Ladenschlusszeiten, Apothekenpflichtigkeit, Preisgestaltungsvorschriften und Werbeverbote zulässig, wenn sie wiederum diskriminierungsfrei gelten. Auf eine weitere Rechtfertigung anhand der Cassis-Formel kommt es dagegen nicht an.

Bei diskriminierenden Regelungen kommt dagegen nur eine Rechtfertigung über Art. 36 AEUV in Betracht, also nicht willkürliche Gründe „der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums“.

Was besagt die „implied powers“-Rechtsprechung des EuGH?

Die „implied powers“-Rechtsprechung weicht den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung in gewisser Weise auf, da sie der EU nichtkodifizierte Zuständigkeiten aufgrund Sachzusammenhangs einräumt.

Was ist der „spill over“-Effekt?

Am Anfang der europäischen Einigung stand die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Aus dieser ist die Idee aber „hinausgeflossen“ und soll nun zu einer politischen Integration führen.

Was besagt die CETA-Entscheidung des BVerfG?

Was besagt die CETA-Entscheidung des BVerfG?

Wie verhalten sich Dassonville-, die Cassis-de-Dijon- und die Keck-Formel zueinander?

Die Dassonville-Rechtsprechung hat zunächst das Vorliegen von Handelshemmnissen sehr weit angenommen, indem sie auch potentiell behindernde Regelungen verbietet. Die Cassis-Rechtsprechung eröffnet die Möglichkeit nationaler Regelungen, auch wenn diese mittelbar diskriminierend sind. Die Keck-Formel lässt schließlich Verkaufsmodalitäten zu.

Was sagt die Costa/ENEL-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs?

Nach diesem Urteil ist das Europarecht Teil des Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten geworden und geht dem nationalen Recht vor. Die Staaten haben einer Einschränkung ihrer Souveränität zugestimmt und können dies nicht dadurch rückgängig machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßende Rechtsnormen beschließen.

Was sagt die Süderdithmatschen-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs?

Die Süderdithmatschen-Entscheidung hatte zu klären, ob mitgliedsstaatliche Gerichte den Vollzug einer EU-Richtlinie oder -Verordnung aussetzen können, wenn sie der Meinung sind, diese verstoße gegen die EU-Verträge. Dies hat der EuGH bejaht, allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Norm.
  • Dem Antragsteller droht ein schwerer und nicht ersetzbarer Schaden.
  • Das Interesse der EU an einer einheitlichen Rechtsdurchsetzung wird nicht übermäßig beeinträchtigt.
  • Bereits ergangene Entscheidungen des EuGH stehen der Aussetzung nicht entgegen.
  • Die Sache wird zugleich dem EuGH zur Entscheidung nach Art. 267 EUV vorgelegt.
Wann ist eine europäische Rechtsnorm in Deutschland anwendbar?

Grundsätzlich ist jede EU-Richtlinie und -Verordnung in Deutschland anzuwenden, da die Bundesrepublik durch die Zustimmungsgesetze zu den EU-Verträgen gemäß Art. 23 Abs. 1 GG insoweit ihre Gesetzgebungsbefugnis an die Europäische Union übertragen hat.

Das Bundesverfassungsgericht kann dabei folgendes überprüfen:

  • Wird der Wesensgehalt der Grundrechte (Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG) gewahrt?
  • Werden die unantastbaren Verfassungsgrundsätze (Art. 79 Abs. 3 GG) gewahrt?
  • Kann sich der EU-Rechtsakt in irgendeiner Form auf die EU-Verträge als Ermächtigungsgrundlage stützen (Ultra-vires-Kontrolle)?
Was bedeutet die Solange-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?

Durch die Solange-Rechtsprechung (Solange-I- und Solange-II-Urteil) hat das BVerfG seine Prüfungskompetenz im Bezug auf europarechtliche Vorgaben deutlich eingeschränkt. Danach werden EU-Rechtsakte grundsätzlich nicht auf ihre Vereinbarkeit mit deutschen Grundrechte geprüft, solange auch auf europäischer Ebene ein mit dem Grundgesetz vergleichbarer Grundrechtsschutz besteht.

Warum wurde die Vorratsdaten-Richtlinie gekippt?

Der Eingriff in die Privatsphäre wurde zwar als gerechtfertigt angesehen. Allerdings müsse bei einem derart schweren Eingriff eine Gewährleistung erfolgen, dass dieser nur auf das Notwendigste beschränkt wird. Hier wurde also eine verfahrenstechnische Absicherung der Erforderlichkeit verlangt.

Mitgliedschaft in der EU

Kann sich die EU auflösen?

Theoretisch wäre das sicher möglich, auch wenn die Verträge eine solche Auflösungsentscheidung nicht vorsehen.

Eine Auflösung der EU ist nicht ausdrücklich vorgesehen, aber denkbar.
Eine Auflösung der EU ist nicht ausdrücklich vorgesehen, aber denkbar.
Eine einvernehmliche Kündigung der Verträge ohne Kündigungsfrist ist jedenfalls denkbar. Allerdings könnte wohl jedes Mitgliedsland verlangen, dass keine Auflösung stattfindet, sondern die EU-müden Länder (und seien es auch alle anderen) jeweils den regulären Austrittsmechanismus beschreiten.

Dann würde die EU noch mindestens zwei weitere Jahre fortbestehen, da man an dieser Kündigungsfrist nicht vorbeikommt (Art. 50 Abs. 3 EUV).

Wie kann ein Land der EU beitreten?

Der EU-Beitritt richtet sich nach Art. 49 des EU-Vertrags. Der Ablauf ist folgender:

  • Mitgliedsantrag des Staates an den Rat
  • Unterrichtung von EU-Parlament und nationalen Parlamenten
  • Anhörung der EU-Kommission
  • einstimmiger Ratsbeschluss
  • mehrheitlicher EU-Parlaments-Beschluss
  • Abkommen über Aufnahmebedingungen und Vertragsänderungen
  • Ratifikation des Abkommens durch die Vertragsstaaten
Welche Länder können überhaupt EU-Mitglied werden?

Grundsätzlich wohl alle Länder der Erde.

Das Beitrittsprozedere verlangt zwar ausdrücklich, dass es sich um europäische Länder handelt. Was als europäisch gilt, wird aber nicht näher festgelegt. Wahrscheinlich hat man sich hier einer geographischen Definition Europas enthalten, um keine Streitigkeiten zu provozieren.

Allerdings wäre es wohl ziemlich unwahrscheinlich, dass bspw. Australien den EU-Beitritt beantragt. Und ebenso wäre es unwahrscheinlich, dass die anderen Mitgliedsstaaten einer solchen Ausweitung der EU zustimmen würden. Rein rechtlich wäre es aber wohl zulässig – also lassen wir uns überraschen.

Ist ein EU-Austritt nur per Volksabstimmung möglich?

Nein, der Austritt muss gemäß Art. 50 Abs. 1 EUV lediglich durch die nach jeweiligem Verfassungsrecht vorgesehenen Organe beschlossen werden.

Das von vornherein eine Volksabstimmung sein. Es kann auch durch spezielles Parlamentsgesetz angeordnet werden, dass eine Volksabstimmung über diese bedeutende Frage angesetzt wird.

Zwingend ist das aber nicht. So sieht bspw. das Grundgesetz in Art. 23 Abs. 2 vor, dass Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU gemeinsam handeln. Insofern würde also ein übereinstimmender Beschluss beider Gremien ausreichen, eine Volksabstimmung wäre nicht notwendig.

Kann ein Mitgliedsstaat sofort aus der EU austreten?

Nein, das geht nicht. Art. 50 EUV sieht einen Austritt zwar ausdrücklich vor, knüpft ihn aber an bestimmte Bedingungen. Dazu gehört eine zweijährige Kündigungsfrist, die nur einvernehmlich verlängert, aber nicht verkürzt werden kann.

Ist Grönland Mitglied der EU?

Nein, seit 1985 ist Grönland kein EU-Mitglied mehr. Das Mutterland Dänemark gehört der EU allerdings an.

Grönland ist noch ein assoziiertes überseeische Land, das zollmäßig bestimmte Vorteile genießt. EU-Recht ist aber in Grönland nicht mehr unmittelbar anwendbar.