Europarat

(Letzte Aktualisierung: 10.06.2024)

Dem Europarat gehören mittlerweile fast alle europäischen Staaten an.
Dem Europarat gehören mittlerweile fast alle europäischen Staaten an.
Der Europarat ist die älteste internationale politische Organisation des europäischen Kontinents. Mit 47 Mitgliedsstaaten umfasst sie heute fast ganz Europa, hinzu kommen noch Beobachterstaaten aus der halben Welt.

Heute steht der Europarat in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich hinter der sog. Europäischen Union. Tatsächlich kann der Europarat auch – im Gegensatz zur EU – kaum bindendes Recht schaffen. Allerdings kümmert sich der Europarat um die Einhaltung der Menschenrechte auf europäischer Ebene.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die vom Europarat verabschiedet und von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde, ermöglicht es den Bürgern der europäischen Staaten, ihre Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzusetzen.

Was ist der Europarat?

Der Europarat ist eine Organisation europäischer Staaten, die die Menschenrechte sowie die demokratischen Werte in den Mitgliedsstaaten schützen und ausbauen soll.

Der Europarat wird häufig mit der Europäischen Union verwechselt, ist mit dieser aber nicht verbunden.

Seit wann gibt es den Europarat?

Der Europarat wurde 1949 durch Belgien, Irland, die Niederlande, Dänemark, Italien, Norwegen, Frankreich, Luxemburg, Schweden und das Vereinigte Königreich gegründet.

Wer ist Mitglied im Europarat?

Mittlerweile sind fast alle europäischen Staaten Mitglied des Europarats. Die einzigen Ausnahmen sind Weißrussland, das Kosovo und der Vatikanstaat. Die beiden letzteren Staat haben allerdings Beobachterstatus im Ministerrat.

Welche Organe hat der Europarat?

Die Organe des Europarats sind das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung.

Welche Aufgaben hat das Ministerkomitee?

Das Ministerkomitee, das aus den Außenministern oder ihren Vertretern besteht, beschließt über den Haushalt des Europarats, entwirft neue Verträge und gibt Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten heraus.

Wie setzt sich die Parlamentarische Versammlung zusammen?

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats besteht aus derzeit 324 Mitgliedern, die von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten grundsätzlich nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Jeder Mitgliedsstaat entsendet je nach Einwohnerzahl zwischen 2 und 18 Mitgliedern.

Hinzu kommen noch Beobachter von Nichtmitgliedsstaaten, z.B. Jordanien, Kirgisistan, Kanada und Israel.

Welche Aufgaben hat die Parlamentarische Versammlung?

Die Parlamentarische Versammlung hat in erster Linie beratende, empfehlende und eruierende Kompetenzen. Dazu gehört es z.B. Anfragen an Regierungen zu stellen, Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln, Gesetzesvorschläge zu machen oder Wahlen zu beobachten.

Bedeutendste Zuständigkeit ist die Wahl der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem bedeutendsten Gericht auf Europaratsebene.

Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention?

Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedsstaaten des Europarats geschlossen wurde. Die EMRK und ihre Zusatzprotokolle garantieren bestimmte Rechte für die Einwohner der Mitgliedsstaaten, die sog. Menschenrechte.

Die Bürger der Mitgliedsstaaten des Europarats können diese Menschenrecht dadurch wahrnehmen, dass sie eine Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erheben.